Mietbedingungen

Mietbedingungen / AGB
Home Home Tontechnik Tontechnik Lichttechnik Lichttechnik Preise Preise Mietbedingungen Mietbedingungen Anfrage Anfrage Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz
Mietbedingungen:

Alle Angebote sind freibleibend. Der Vermieter ist erst ab Zusendung der Auftragsbestätigung per Mail der

Post verbindlich an den Auftrag gebunden.

Die Vermietung von Material erfolgt gegen eine Kaution von 200,00 € sowie gegen Vorlage eines gültigen

Personalausweises. Die Kaution ist bei Abholung bzw. Anlieferung in bar zu entrichten und wird bei Rückgabe

des angemieteten Materials mit dem Mietpreis verrechnet.

Der Vermieter behält sich vor die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte jederzeit durch

gleichwertige Geräte eines anderen Hersteller oder gleichen Herstellers zur ersetzen.

Die Mietsachen gelten bei erfolgter Übernahme durch den Mieter oder bei Aufstellung durch den Vermieter

nach Testlauf als mangelfrei übergeben.

Der Mieter hat für die sichere Aufstellung der Mietsachen zu sorgen, Stative, Kabel, etc. sind entsprechend zu

sichern und zu verlegen. Sämtliche Mietsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden, der Mieter ist

verpflichtet für die Beaufsichtigung sorgen. Nach ende der Veranstaltung sind sämtliche Geräte komplett vom

Stromnetz zu trennen (Stecker ziehen).

Für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, Strom- bzw. Spannungsschwankungen oder

durch andere vom Mieter verwendete Gegenstände oder Geräte entstehen, haftet der Mieter in vollem

Umfang. Dies gilt insbesondere beim Betrieb an mobilen Stromerzeugern. Die gegenteilige Beweisführung ist

vom Mieter durchzuführen.

Sämtliche Mietsachen sind grundsätzlich nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen vorgesehen. Sollen die

Mietsachen nicht in geschlossenen Räumen bzw. im freien betrieben werden, so ist ein ausreichender Schutz

gegen Regen (Zelt) unabhängig vom zu erwartenden Wetter vorzunehmen. Sämtliche Kabel und Zuleitungen

sind vor Nässe zu schützen und die Mietsachen müssen nach Ende der Veranstaltung in geschlossene Räume

verbracht werden (Feuchtigkeit). Der Mieter haftet vollumfänglich für durch Feuchtigkeit oder Flüssigkeit

beschädigte Geräte.

Das Abstellen von Getränken auf sämtlichen Mietsachen insbesondere der Lautsprecher ist untersagt

Sämtliche Kabel dürfen nur mit rückstandsfrei ablösbaren Klebeband verklebt werden, dieses kann bei Bedarf

vom Vermieter erworben werden, alternativ können Kabelbrücken verwendet werden, diese stehen ebenfalls

in der Vermietung zur Verfügung.

Der Mieter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den

Mietsachen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemäßen Gebrauch

verursacht werden. Dies gilt auch, wenn die

Mietsachen vom Vermieter geliefert und aufgestellt wurden.

Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen aus, so haftet der Vermieter nicht für hierdurch

entstandene Schäden bzw. Kosten.

Wird bei Rückgabe des vermieteten Materials eine Beschädigung oder ein Defekt festgestellt,

oder ist das vermietete Material verloren gegangen oder gestohlen worden, so kann die Kaution für Deckung

des Schadens bzw. Neuanschaffung des verlorenen oder gestohlenen Materials genommen werden.

Die Rücknahme der Mietsachen erfolgen unter Vorbehalt einer technischen Prüfung. Sollten Schäden erst nach

einer technischen Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen)

festgestellt werden, so hat der Mieter die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der Benachrichtigung

zu begleichen.

Werden die Mietsachen nicht in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zurückgegeben, so ist der

Vermieter berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Mietsache zu erheben.

Die Weitergabe der Mietsachen an Dritte ist untersagt.

Das Öffnen oder demontieren von Racks oder Geräten ist strikt untersagt.

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt sie als ungeschrieben, führt aber nicht zur

Ungültigkeit der restlichen Bedingungen.

Der Gerichtsstand ist Bremen

bremen sound Mietbedingungen Mietbedingungen