Mietbedingungen
Bremensound
Mietbedingungen / AGB
Mietbedingungen:
Alle Angebote sind freibleibend. Der Vermieter ist erst ab Zusendung der Auftragsbestätigung per Mail oder
Post verbindlich an den Auftrag gebunden.
Die Vermietung von Material erfolgt gegen eine Kaution von 200,00 € sowie gegen Vorlage eines gültigen
Personalausweises. Die Kaution ist bei Abholung bzw. Anlieferung in bar zu entrichten und wird bei
Rückgabe des angemieteten Materials mit dem Mietpreis verrechnet.
Der Vermieter behält sich vor die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte jederzeit durch
gleichwertige Geräte eines anderen Hersteller oder gleichen Herstellers zur ersetzen.
Die Mietsachen gelten bei erfolgter Übernahme durch den Mieter oder bei Aufstellung durch den Vermieter
nach Testlauf als mangelfrei übergeben.
Der Mieter hat für die sichere Aufstellung der Mietsachen zu sorgen, Stative, Kabel, etc. sind entsprechend zu
sichern und zu verlegen. Sämtliche Mietsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden, der Mieter ist
verpflichtet für die Beaufsichtigung sorgen. Nach ende der Veranstaltung sind sämtliche Geräte allpolig vom
Stromnetz zu trennen (Stecker ziehen).
Für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, Strom- bzw. Spannungsschwankungen oder
durch andere vom Mieter verwendete Gegenstände oder Geräte entstehen, haftet der Mieter in vollem
Umfang. Dies gilt insbesondere beim Betrieb an mobilen Stromerzeugern. Die gegenteilige Beweisführung ist
vom Mieter durchzuführen.
Sämtliche Mietsachen sind grundsätzlich nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen vorgesehen. Sollen
die Mietsachen nicht in geschlossenen Räumen bzw. im freien betrieben werden, so ist ein ausreichender
Schutz gegen Regen (Zelt) unabhängig vom zu erwartenden Wetter vorzunehmen. Sämtliche Kabel und
Zuleitungen sind vor Nässe zu schützen und die Mietsachen müssen nach Ende der Veranstaltung in
geschlossene Räume verbracht werden (Feuchtigkeit). Der Mieter haftet vollumfänglich für durch
Feuchtigkeit oder Flüssigkeit beschädigte Geräte.
Der Mieter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den
Mietsachen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemäßen Gebrauch
verursacht werden. Dies gilt auch, wenn die
Mietsachen vom Vermieter geliefert und aufgestellt wurden.
Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen aus, so haftet der Vermieter nicht für hierdurch
entstandene Schäden bzw. Kosten.
Wird bei Rückgabe des vermieteten Materials eine Beschädigung oder ein Defekt festgestellt,
oder ist das vermietete Material verloren gegangen oder gestohlen worden, so kann die Kaution für Deckung
des Schadens bzw. Neuanschaffung des verlorenen oder gestohlenen Materials genommen werden.
Die Rücknahme der Mietsachen erfolgen unter Vorbehalt einer technischen Prüfung. Sollten Schäden erst
nach einer technischen Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe
geschehen) festgestellt werden, so hat der Mieter die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der
Benachrichtigung zu begleichen.
Werden die Mietsachen nicht in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zurückgegeben, so ist der
Vermieter berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Mietsache zu
erheben.
Die Weitergabe der Mietsachen an Dritte ist untersagt.
Das Öffnen oder demontieren von Racks oder Geräten ist strikt untersagt.
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt sie als ungeschrieben, führt aber nicht zur
Ungültigkeit der restlichen Bedingungen.
Der Gerichtsstand ist Bremen